Allgemeine
Geschäftsbedingungen

TSV St.Otmar Handball St.Gallen
Sonnenstrasse 6
9000 St.Gallen

Tickets, Saisonabonnemente & Fanartikel

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für den Erwerb von Einzeltickets («Tickets») und Saisonabonnementen («OtmarPass») für Heimspiele der 1. Mannschaft des TSV St.Otmar St.Gallen («Verein») sowie für den Kauf von Fanartikeln (Merchandise), unabhängig vom Verkaufskanal (Online-Bestellung auf otmar.ch, telefonisch, Tageskasse bzw. Verkaufsstand).

1.2 Mit der Bestellung bzw. dem Kauf anerkennt die Kundin / der Kunde diese AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3 Für Angebote von Drittanbietern (z. B. Verbands-Ticketplattformen, öffentlicher Verkehr) gelten ergänzend deren Bedingungen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Darstellung von Tickets, Abonnementen und Fanartikeln auf otmar.ch stellt kein verbindliches Angebot des Vereins dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Alle Angebote gelten, solange verfügbar bzw. solange Vorrat.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verein die Bestellung per E-Mail bestätigt oder — beim Kauf an der Tageskasse bzw. am Verkaufsstand — mit der Übergabe der Ware oder des Tickets gegen Bezahlung.

2.3 Der Verein kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Verdacht auf gewerblichen Weiterverkauf oder bei bestehendem Hallenverbot.

3. Preise und Zahlung

3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf otmar.ch bzw. an der Tageskasse ausgewiesenen Preise in Schweizer Franken, inklusive einer allfälligen Mehrwertsteuer.

3.2 Aktionspreise (z. B. Vorverkaufs-/Pre-Sale-Rabatte) gelten nur innerhalb des kommunizierten Zeitraums. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Bestelleingangs. Ein nachträglicher Anspruch auf Aktionspreise besteht nicht; ebenso wenig besteht bei späterer Preisänderung ein Anspruch auf Rückerstattung der Differenz.

3.3 Ermässigte Tickets und Abonnemente (für Jugendliche ab 16 Jahren, Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner) setzen eine gültige Legitimation voraus (amtlicher Ausweis, Studierenden- bzw. Rentenausweis). Diese ist auf Verlangen beim Einlass vorzuweisen. Ohne gültige Legitimation kann der Einlass verweigert oder die Differenz zum Vollpreis nacherhoben werden.

3.4 Die Online-Zahlung erfolgt über die auf otmar.ch angebotenen Zahlungsmittel (Kreditkarte/Debitkarte via Zahlungsdienstleister). Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

4. Einzeltickets

4.1 Tickets berechtigen zum einmaligen Eintritt zum aufgedruckten bzw. bestätigten Heimspiel am kommunizierten Austragungsort (Standard: Kreuzbleichehalle St.Gallen; vgl. Ziff. 5.2 zur Verlegung).

4.2 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitz- oder Stehplatz, soweit nicht ausdrücklich ein nummerierter Platz verkauft wurde. Der Verein kann aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen Sektoren sperren oder Besucher umplatzieren.

4.3 Verlorene, beschädigte oder unlesbare Tickets werden nicht ersetzt.

5. Saisonabonnement «OtmarPass»

5.1 Der OtmarPass berechtigt zum Besuch aller Heimspiele der 1. Mannschaft in der jeweiligen Saison gemäss Leistungsbeschrieb auf otmar.ch (Meisterschaft inkl. Playoffs sowie Cup-Heimspiele). Auswärtsspiele sind nicht Bestandteil des Abonnements; deren Ticketverkauf liegt beim jeweiligen Heimverein. Nicht umfasst sind Spiele und Veranstaltungen, die nicht vom Verein veranstaltet werden, sowie speziell ausgeschriebene Sonderveranstaltungen; massgeblich ist der Leistungsbeschrieb auf otmar.ch.

5.2 Austragungsort: Standard-Austragungsort der Heimspiele ist die Kreuzbleichehalle St.Gallen. Der Verein kann einzelne Heimspiele aus organisatorischen, sicherheitstechnischen oder verbandsseitigen Gründen an einem anderen Austragungsort durchführen. Der OtmarPass behält in diesem Fall seine Gültigkeit; eine Verlegung des Austragungsorts begründet keinen Anspruch auf Rückgabe oder Rückerstattung. Bei beschränkter Platzzahl an einem Ausweich-Austragungsort haben Abonnentinnen und Abonnenten nach Möglichkeit Vorrang beim Einlass.

5.3 Die Anzahl der Heimspiele kann modusbedingt variieren (z. B. Playoff-Verlauf). Eine Preisanpassung oder Rückerstattung wegen mehr oder weniger Spielen ist ausgeschlossen.

5.4 Der OtmarPass ist übertragbar und kann weitergegeben werden. Ermässigte Pässe dürfen nur von Personen genutzt werden, welche die Ermässigungsvoraussetzungen (Ziff. 3.3) erfüllen. Massgebend ist im Übrigen die Ausschreibung der jeweiligen Saison.

5.5 Die Zustellung erfolgt per Post an die in der Bestellung angegebene Adresse innerhalb der Schweiz. Mit der Übergabe an die Post geht die Gefahr auf die Kundin / den Kunden über. Verzögerungen der Zustellung berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt; bis zum Eintreffen des Passes gewährt der Verein auf Anfrage Ersatzeinlass gegen Identitätsnachweis.

5.6 Bei Verlust oder Diebstahl stellt die Geschäftsstelle gegen eine Gebühr von CHF 20 ein Duplikat aus; der ursprüngliche Pass wird gesperrt.

5.7 Aktionsleistungen beim Kauf (z. B. einmaliges Gratis-Tagesticket «Bring a friend», Teilnahme an Verlosungen) sind freiwillige Zusatzleistungen des Vereins gemäss jeweiliger Ausschreibung; sie sind nicht in bar ablösbar und begründen keinen vertraglichen Anspruch auf künftige Wiederholung.

6. ÖV-Inklusion an Heimspieltagen (Tarifverbund Ostwind)

6.1 Sofern und solange die entsprechende Kooperation besteht, gilt der OtmarPass an Heimspieltagen der 1. Mannschaft als Fahrausweis für die 2. Klasse im Geltungsbereich des Tarifverbunds Ostwind. Massgeblich sind der aktuelle Leistungsbeschrieb auf otmar.ch sowie die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des Tarifverbunds Ostwind.

6.2 Die ÖV-Leistung wird durch die Transportunternehmen des Tarifverbunds erbracht. Der Verein haftet nicht für Ausfälle, Verspätungen oder Änderungen des ÖV-Angebots. Bei Wegfall oder Änderung der Kooperation während der Saison besteht kein Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung des Abo-Preises.

7. Übertragbarkeit und Weiterverkauf

7.1 Tickets und Abonnemente sind ausschliesslich für den privaten Gebrauch bestimmt.

7.2 Der gewerbliche Weiterverkauf sowie der Weiterverkauf zu einem höheren als dem aufgedruckten Preis sind untersagt. Der Verein kann betroffene Tickets/Abonnemente entschädigungslos sperren und künftige Bestellungen ablehnen.

8. Spielverschiebungen, Spielabsagen, Rückgabe

8.1 Wird ein Spiel zeitlich verschoben oder an einen anderen Austragungsort verlegt, behalten Tickets für den Ersatztermin bzw. den neuen Austragungsort automatisch ihre Gültigkeit. Eine Rückgabe wegen Termin- oder Ortsverschiebung ist ausgeschlossen.

8.2 Wird ein Spiel ersatzlos abgesagt oder unter Ausschluss des Publikums ausgetragen, erstattet der Verein für Einzeltickets den Ticketpreis zurück; weitergehende Ansprüche (Reisekosten, Auslagen) sind ausgeschlossen. Beim OtmarPass besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

8.3 Kein Widerruf aus persönlichen Gründen: Verhinderung, Krankheit oder sonstige persönliche Gründe berechtigen nicht zu Rückgabe, Umtausch oder Rückerstattung. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Freizeitveranstaltungen besteht nach schweizerischem Recht nicht.

9. Fanartikel (Merchandise)

9.1 Sortiment: Fanartikel werden über otmar.ch sowie an Verkaufsstellen bei Heimspielen angeboten. Das Angebot gilt, solange Vorrat.

9.2 Produktdarstellung: Abbildungen können farblich oder in Details geringfügig vom gelieferten Produkt abweichen. Grössenangaben sind Richtwerte; massgeblich sind die Angaben im Bestellprozess.

9.3 Versand und Lieferung: Der Versand erfolgt innerhalb der Schweiz und Liechtensteins. Es gilt eine Versandkostenpauschale von CHF 8; ab einem Bestellwert von CHF 100 ist der Versand kostenlos. Lieferfristen sind unverbindlich; Verzögerungen berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt. Teillieferungen sind zulässig.

9.4 Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt: Mit der Übergabe der Sendung an die Post geht die Gefahr auf die Kundin / den Kunden über. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vereins.

9.5 Rückgabe (freiwillig): Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht beim Online-Kauf nach schweizerischem Recht nicht. Der Verein gewährt freiwillig ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Erhalt: Die Artikel müssen ungetragen und unbenutzt sein, sich in der Originalverpackung mit sämtlichen Etiketten befinden und mit dem Kaufbeleg retourniert werden. Erstattet wird der Warenwert auf das ursprüngliche Zahlungsmittel; die Kosten der Rücksendung trägt die Kundschaft. Ein Umtausch (z. B. andere Grösse) erfolgt nach Verfügbarkeit.

9.6 Von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen sind personalisierte oder auf Kundenwunsch angefertigte Artikel (z. B. Trikots mit Beflockung), getragene oder gewaschene Ware sowie Artikel mit entfernten Etiketten oder geöffneter versiegelter Verpackung.

9.7 Mängel: Die Ware ist bei Erhalt zu prüfen; offensichtliche Mängel oder Falschlieferungen sind innert 10 Tagen der Geschäftsstelle zu melden. Bei berechtigter Beanstandung leistet der Verein nach seiner Wahl Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Rückerstattung des Kaufpreises; weitergehende Ansprüche sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

10. Einlass, Hallenordnung und Sicherheit

10.1 Es gelten die Weisungen des Sicherheits- und Organisationspersonals sowie eine allfällige Hallenordnung des jeweiligen Austragungsorts.

10.2 Beim Einlass können Identitäts-, Ermässigungs- und Sicherheitskontrollen (inkl. Effektenkontrolle) durchgeführt werden. Personen, die die Kontrolle verweigern, kann der Einlass ohne Entschädigung verweigert werden.

10.3 Untersagt sind insbesondere das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und gefährlichen Gegenständen sowie diskriminierendes oder gewalttätiges Verhalten. Bei Verstössen kann der Verein Personen entschädigungslos aus der Halle verweisen und Hallenverbote aussprechen; bestehende Abonnemente können in schweren Fällen entschädigungslos annulliert werden.

10.4 Personen mit bestehendem Hallen- oder Stadionverbot sind vom Erwerb und von der Nutzung von Tickets und Abonnementen ausgeschlossen.

11. Bild- und Tonaufnahmen

11.1 Heimspiele werden regelmässig für Medien-, TV- und Vereinszwecke aufgezeichnet und fotografiert. Besucherinnen und Besucher nehmen zur Kenntnis und willigen ein, dass sie dabei im Rahmen der Berichterstattung und der Vereinskommunikation (inkl. Website und Social Media) erkennbar abgebildet werden können, ohne dass daraus Ansprüche entstehen. Die Aufnahmen erfolgen ohne Namensnennung der Besucher.

11.2 Private Foto- und Videoaufnahmen sind für den Eigengebrauch gestattet; jede kommerzielle Verwendung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Vereins.

12. Haftung

12.1 Der Besuch der Spiele erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Verein haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat; jede weitergehende Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

12.2 Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung mitgeführter Gegenstände wird nicht gehaftet.

12.3 Die Haftung für Hilfspersonen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

13. Datenschutz

13.1 Der Verein bearbeitet Personendaten im Zusammenhang mit Bestellung, Zahlungsabwicklung und Zustellung gemäss der Datenschutzerklärung auf otmar.ch und dem schweizerischen Datenschutzrecht (revDSG).

13.2 Für die Zahlungsabwicklung werden die erforderlichen Daten an den Zahlungsdienstleister übermittelt; Kartendaten werden nicht beim Verein gespeichert.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.2 Änderungen: Der Verein kann diese AGB jederzeit anpassen. Für Bestellungen gilt die zum Bestellzeitpunkt publizierte Fassung; die jeweils aktuelle Fassung ist auf otmar.ch abrufbar.

14.3 Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St.Gallen, soweit nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände (insb. für Konsumentinnen und Konsumenten) entgegenstehen.

Stand: Juli 2026 · TSV St.Otmar St.Gallen