Rekurs des TSV St. Otmar

06.10.2016

Der TSV St. Otmar zieht den DKL-Entscheid an das VSG weiter.

Der TSV St. Otmar St. Gallen hat den erstinstanzlichen Entscheid der Disziplinarkommission Leistungssport (DKL), Pfadi Winterthurs 34:27-Heimsieg vom 25. September 2016 mit dem erspielten Resultat zu werten, an das Verbandssportgericht (VSG) weitergezogen. Der Rekurs ist fristgerecht eingegangen.

Pfadi Winterthur hatte am 25. September im Heimspiel gegen St. Otmar mit Jonas Langerhuus einen Spieler eingesetzt, der nicht auf dem Matchblatt eingetragen war. Die DKL entschied in erster Instanz, dass die Partie dennoch mit dem erspielten Resultat zu werten ist, da der fragliche Spieler grundsätzlich die Spielberechtigung besass – das fehlerhafte Ausfüllen des Matchblatts zieht gemäss der Begründung keine Forfait-Niederlage, sondern eine Ordnungsbusse nach sich. Nun wird das Verbandssportgericht abschliessend über den Fall urteilen. Der Entscheid wird in der kommenden Woche erwartet.

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